Weg zum Frauenhaus Trier

Notruf:  0651 74444

Jede Frau, die z. B. von ihrem Mann, Lebenspartner, Vater, Bruder misshandelt wird, oder sich bedroht fühlt, kann sich ans Frauenhaus wenden.

Die Beratung ist unverbindlich. Sie können Ihre Situation schildern und werden darin ernst genommen. Notaufnahmen ins Frauenhaus sind nach telefonischer Vereinbarung täglich zwischen 9 und 22 Uhr möglich. Wenn das Haus belegt ist, helfen die Mitarbeiterinnen, eine andere Lösung zu finden. Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses unterliegen der Schweigepflicht – Inhalte des Gesprächs oder Informationen über die Anruferin werden nicht an Dritte weitergegeben.

Aufnahme

Für die Aufnahme ins Frauenhaus spielt Ihre finanzielle Situation keine Rolle. Für Sozialhilfeempfängerinnen zahlt das Sozialamt die Miete, die persönliche Hilfe zum Lebensunterhalt und die Kosten für den Frauenhausaufenthalt. Für Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen kommt das Jobcenter für die Kosten des Frauenhausaufenthalts auf.  Frauen mit eigenem Einkommen oder Vermögen zahlen für sich und ihre Kinder die Zimmermiete und kommen für ihren eigenen Lebensunterhalt auf. Die Adresse des Hauses wird zum Schutz der Bewohnerinnen geheim gehalten.